Rechtsprechung
BVerwG, 25.01.1971 - I DB 7.70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,1198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 115; BDO § 77; NOGNOG Art. III § 7
Papierfundstellen
- BVerwGE 43, 170
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.05.1969 - II DB 40.68
Anrechnung der Eigenrente einer Witwe bei der Bewilligung eines …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1971 - I DB 7.70
Nur solche Renten sind, wie die Rechtsprechung anerkannt hat -, von der Anrechnung auf den Unterhaltsbeitrag nach § 77 Abs. 2 BDO ausgenommen, die die nach Art. 111 § 7 Abs. 1 Nr. 2 NOG unterhaltsbeitragsberechtigte Witwe auf Grund einer eigenen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht (vgl. BVerwG 33, 281).
- BVerwG, 30.04.1982 - 1 DB 11.82
Rechtsmittel
Der Senat sieht sich zu diesem Hinweis auf die durch § 77 Abs. 2 BDO zwingend vorgeschriebene Anrechnung zeitgleicher gesetzlicher Renten deshalb veranlaßt, weil entgegen der im angefochtenen Beschluß vertretenen Auffassung des Bundesdisziplinargerichts im Rahmen des § 77 Abs. 2 BDO mangels Zweckidentität für eine Anrechnung der Eigenrente der Antragstellerin kein Raum besteht, vielmehr bei der Antragstellerin als Hinterbliebener eines Verurteilten zwischen Renten aus eigener Erwerbstätigkeit und solchen aus abgeleitetem Recht nach ihrem Ehemann zu unterscheiden ist (BVerwGE 33, 281 [285] und 43, 170 [171]).